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Rechtsanwalt Tobias Bogdanski
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Charte der Rechte des Mandanten

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat anlässlich ihrer 90. Hauptversammlung am 26.10.2001 in München die Charta der Rechte des Mandanten verabschiedet. Die Charta der Mandantenrechte richtet sich an den deutschen und den europäischen Gesetzgeber und stützt das Recht des Mandanten auf freie Wahl eines von staatlicher Gewalt, Weisungen und Beeinflussungen Dritter freien und zur absoluten Verschwiegenheit verpflichteten Anwalts. Es soll damit erreicht werden, dass die Mandantenrechte als Bürgergrundrechte verankert werden.

Der Mandant hat

  1. das Recht auf anwaltlichen Beistand eines von ihm frei gewählten Anwalts seines Vertrauens zu jeder Zeit, auch wenn er nicht über ausreichende Mittel verfügt,
  2. das Recht auf einen persönlichen und wirtschaftlich, auch von staatlicher Gewalt unabhängigen Anwalt,
  3. das Recht auf einen Anwalt, der von Weisungen und Einflüssen Dritter frei ist,
  4. das Recht auf einen der absoluten Verschwiegenheit – auch gegenüber Gerichten und Behörden – verpflichteten Anwalt, dessen Vertraulichkeit im persönlichen, telefonischen und schriftlichen Verkehr gewährleistet ist,
  5. das Recht auf einen Anwalt, der sorgfältig und ausschließlich die Interessen des Mandanten und keine widerstreitenden Interessen vertritt,
  6. das Recht auf vollständige Berücksichtigung des Vorbringens seines Anwalts,
  7. das Recht auf einen qualifizierten und fachlich geprüften Anwalt, der für fehlerhafte Dienstleistungen haftet,
  8. das Recht auf eine prüfbare Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistung.

Berufsordnung - § 1 Freiheit der Advokatur

(1) Der Rechtsanwalt übt seinen Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder Berufsordnung ihn nicht besonders verpflichten.

(2) Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.

(3) Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.

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Rechtsanwalt Tobias Bogdanski ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstr. 9, 10179 Berlin, an. Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Zu den für Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen zählen insbesondere: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BROA), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Fachanwaltsordnung (FAO), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE). Diese Regelungen können auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), www.brak.de in der Rubrik „Berufsrecht“ eingesehen und abgerufen werden.

Berufshaftpflichtversicherung

Rechtsanwalt Tobias Bogdanski ist berufshaftpflichtversichert bei der R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet

Vermeidung von widerstreitenden Interessen

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§43 a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegen könnte.

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Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Berlin (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E‐Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org